Aufenthaltserlaubnis

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für bestimmte Aufenthaltszwecke erteilt.

Folgende Aufenthaltszwecke beschreibt das Aufenthaltsgesetz:

  • Ausbildung: §§ 16 bis 17 AufenthG – z.B. Studium, Sprachkurse und sonstige Ausbildung
  • Erwerbstätigkeit: §§ 18 bis 21 AufenthG – z.B. Erwerbstätigkeit Hochqualifizierte, Blaue Karte, Forscher und Selbständige
  • humanitäre Gründe: §§ 22 bis 26 AufenthG – z.B. Verbleib von Asylberechtigten und sonstigen Flüchtlingen
  • Familiennachzug: §§ 27 bis 36a AufenthG – z.B. Aufenthalt von Familienangehörigen Deutscher und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis


Für eine Aufenthaltserlaubnis müssen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen beifügen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Arbeits- und Verdienstbescheinigung
  • letzte 3 Lohnabrechnungen
  • Wohnraumbescheinigung
  • Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung oder Ausbildungsnachweis
  • gültiger Pass


Gebühr:
Erteilung: 50 bis 100 Euro 
Verlängerung: 46,50 bis 98 Euro