Aufenthaltsgestattung (Asyl)

Die Ausländerbehörde der Stadt Aalen ist ausländerrechtlich zuständig für alle in Aalen wohnhaften Asylbewerber. Das heißt, unser Amt überprüft den Verfahrensstand und verlängert die Aufenthaltsgestattungen von Asylbewerbern. Die Aufenthaltsgestattung wird verlängert, solange über den Asylantrag noch nicht entschieden wurde oder Rechtsmittel noch anhängig sind.
Um die Gestattung verlängern zu können benötigen die Asylbewerber folgende Unterlagen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • biometrisches Passbild bei Neuausstellung


Gebühr:
gebührenfrei

Zuständige Dienststellen